Kinder und Hausarbeit
Kinder müssen im Haushalt der Eltern mithelfen. So steht es in § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dort heißt es: "Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten."
[ wie bringt man Kinder dazu zu helfen lesen Sie hier ]
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