Scheidungskinder müssen laut Gesetzgeber ab siebten Lebensjahr in Fremdbetreuung
Vor der Reform des Unterhaltsrechts mussten geschiedene Alleinerziehende bis zum achten Geburtstag ihres Kindes generell nicht arbeiten gehen und konnten sich während dieser Zeit vom Ex-Partner voll unterhalten lassen. Auch danach mussten sie nur eine Halbtagsstelle annehmen.
Scheidungskinder müssen laut Gesetzgeber ab siebten Lebensjahr in Fremdbetreuung
Was für ein Armutszeugnis. Damit wird den Eltern, in diesem Fall der Mutter, das Recht auf Erziehung abgesprochen. Verträgt sich das eigentlich mit dem Grundgesetz? Leidtragende sind i. d. R. Frauen und Kinder. Derjenige, kann auch im Übrigen der Vater sein, der das Kind betreut, sollte doch entlastet werden. Da sind ja die zukünftigen verhaltensauffälligen Kinder und überforderte Eltern vorprogrammiert. Wo bleibt der Schutz für die Familien?
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