Emmely - zwei Pfandbons - Das Urteil heute
Eine wegen zweier Pfandbons fristlos entlassene Supermarktkassiererin muss wieder eingestellt werden, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das Bundesarbeitsgericht hat die vorherigen Urteile im Fall Emmely aufgehoben. Damit ist die fristlose Kündigung der Verkäuferin durch die Kaiser´s Tengelmann GmbH nicht mehr gültig.
Die Richter sehen durch die Unterschlagung zweier Leergutbelege im Wert von 1,30 Euro das Vertrauensverhältnis zur Mitarbeiterin nicht vollkommen "aufgezehrt". Die Frau arbeitete schon seit über 30 Jahren beim Unternehmen.
Es lohnt sich zu kämpfen und man muss wirklich sagen , manchmal lohnt es sich mit sein Schicksal an die Öffentlichkeit zu gehen , gerade in der heutigen Zeit , wo viele Chefs ein schlechtes Verhältnis zu ihren Mitarbeitern haben und sie ausnutzen bis zum geht nicht mehr. Mal ein gutes Urteil. Angesichts dessen, was oft in den Chefetagen so läuft ein kleines Gegengewicht. Ich finde es insbesondere positiv, die lange und bis dato einwandfreie Zugehörigkeit in Betracht zu ziehen. Es ist ein Sieg der Gerechtigkeit !