Kündigung wegen einer Bagatelle
Gesetzeslage
Das unerlaubte Wegnehmen der Frikadelle vor oder nach dem Buffet ist ein Diebstahl/Unterschlagung und taugt deshalb auch bei nur geringem Wert als Grund für eine Kündigung. So sieht´s das Bundesarbeitsgericht.
Es ist aber weiter abzuwägen, ob die Kündigung, die ultima Ratio sein soll, angemessen ist.
Ich denke....
Die Unternehmen haben einen neuen Weg gefunden, sich von Mitarbeitern zu trennen.Auffällig ist meistens das Alter (über 50) Eine normale Kündigung kostet Abfindungen, Rangelei mit dem Betriebsrat, etc.
Also wartet man auf eine geklaute Frikadelle, Brötchen oder vielleicht demnächst einen Kugelschreiber.
Es geht auch anderst bei uns wird das so gemacht: Wer beim Essen von Bewohneressen erwischt wird bekommt eine Abmahnung 3 Abmahnungen wegen der gleichen Sache = Kündigung
Liebe Leser was ist Euere Meinung zu diesen Fällen?
1.) Ja die Fristlose Kündigung muß sofort erfolgen
2.) Erst einmal Abmahnen und bei Wiederholung kündigen
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