Für Harz 4 - empfänger kein Elterngeld mehr
Harz 4 Empfängern wird das Elterngeld 300 Euro/Monat komplett gestrichen. Wie ist das vereinbar mit dem § 1 BEEG ? * Der Kreis der Berechtigten ist durch § 1 BEEG festgelegt. Insbesondere hat nach § 1 Abs. 1 BEEG Anspruch auf Elterngeld, wer 1. einen...