Berufsbezeichnung "Altenpfleger" kann widerrufen werden
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" ist zu widerrufen, wenn die Zuverlässigkeit der Pflegekraft nicht mehr gegeben ist. Das ist dann der Fall, wenn die Art, Schwere und Zahl von Verstößen gegen die Berufspflichten die Prognose...